Gesundheit und Pflege 2017


Neuregelungen zum 1. Januar
Gesundheit und Pflege 2017

Zum 1. Januar treten zahlreiche Regelungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in Kraft, unter anderem die Einführung der neuen Pflegegrade. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017:

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden automatisch in einen von fünf Pflegegrade übergeleitet (bisher: drei Pflegestufen). Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schafft die Voraussetzung dafür, körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen zu erfassen und in die Einstufung einzubeziehen. Menschen, die aktuell einer Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten ab 2017 mindestens den gleichen Umfang an Leistungen wie bisher – oder höhere Leistungen. Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wechseln automatisch in den nächst höheren Pflegegrad (Beispiel: aus Pflegestufe I wird Pflegegrad II). Menschen mit geistigen Einschränkungen steigen automatisch um zwei Stufen höher (Beispiel: aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad II).

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III): Die Pflegeberatung wird gestärkt und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den Kommunen ausgebaut. Um Abrechnungsbetrug wirksamer zu verhindern, werden die Kontrollmöglichkeiten der Pflege- und Krankenkassen ausgeweitet.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der vom Bundesministerium für Gesundheit jährlich neu festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2017 weiterhin bei 1,1 Prozent. Davon unabhängig können die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag individuell erhöhen. In diesem Fall haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.

Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 57.600 Euro. Nach deren Überschreiten besteht für Angestellte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung: Sie dürfen also in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV erhöht sich auf jährlich 52.200 Euro bzw. monatlich 4.350 Euro. Bis zu diesem Betrag wird das Arbeitsendgeld eines gesetzlich Versicherten für Beiträge herangezogen.

Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

Unser starker Partner


Unsere Kundenkarte

zur Reservierung

News

Säureblocker kann Asthma fördern
Säureblocker kann Asthma fördern

Vorsicht bei Atemwegserkrankungen

Säureblocker gelten als gut verträglich. Bei längerfristiger Einnahme drohen allerdings Nebenwirkungen. Insbesondere für Patient*innen mit chronischen Atemwegserkrankungen kann das problematisch werden.   mehr

Mit Optimismus länger leben
Mit Optimismus länger leben

Schützt Herz und Zellen

Für ein gesundes langes Leben sind nicht nur gute Gene verantwortlich. Man kann auch einiges selbst dafür tun - zum Beispiel sich weniger ärgern.   mehr

Zäpfchen richtig anwenden
Zäpfchen richtig anwenden

Alternative zu normalen Tabletten

Nicht nur bei Kindern ist die Anwendung von rektalen Zäpfchen oft sinnvoll. Leiden Erwachsene etwa an starkem Brechdurchfall, bleiben normale Tabletten nicht lang genug im Magen-Darm-Trakt, um zu wirken.   mehr

Gehen lindert Kniegelenksarthrose
Ältere Frau beim Nordic Walking. Gehtraining kann bei Arthrose der Kniegelenke helfen - aber nicht bei jedem.

Nur mit geraden oder O-Beinen

Sportliches Gehen kann die Kniegelenksarthrose aufhalten. Das trifft allerdings nicht auf Menschen zu, die mit X-Beinen durch die Welt laufen.   mehr

Adipositas: Spürbare Folgen bei Kinderwunsch
Adipositas: Spürbare Folgen bei Kinderwunsch

Einfluss nicht unterschätzen

Die meisten Menschen wissen, dass starkes Übergewicht (Adipositas) nicht gesund ist. Weniger bekannt ist aber, dass Adipositas auch die Chancen auf ein Kind verringern und Schwangerschaften komplizierter machen kann.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Schwanen-Apotheke
Inhaber Mark Enz
Telefon 089/4 31 43 34
E-Mail schwanen-apotheke@mnet-mail.de